Kein verkaufsoffener Sonntag in Warendorf

Kategorie: Recht | 8. Dezember 2017

Jede Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag bedarf eines dem verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Das VG Münster entschied, dass ein solcher für die sog. Veranstaltung „WarendorferWeihnachtsPlätzchen“ in Warendorf am 10. Dezember 2017 nicht vorliegt (Az. 9 L 2109/17).

Weitere Informationen: Kein verkaufsoffener Sonntag in Warendorf

Quelle: www.datev.de

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