Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein anonym geborenes Kind
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Juli 2021
Das SG Hannover entschied, dass für ein anonym geborenes Kind keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (Az. S 11 KR 889/17).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de