Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen vom Geschäftspartner ins Büro mitgebrachten Hund

Kategorie: Recht | 9. März 2018

Es besteht kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen vom Geschäftspartner in das Büro mitgebrachten Hund. Das entschied das AG München (Az. 182 C 20688/17).

Weitere Informationen: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen vom Geschäftspartner ins Büro mitgebrachten Hund

Quelle: www.datev.de

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