Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns
Kategorie: Recht | 7. Februar 2019
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 75/18).
Weitere Informationen: Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns
Quelle: www.datev.de