Kein Wohngeld bei unterlassener Aufnahme zumutbarer Arbeit

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Februar 2022

Ein erwerbsfähiger Wohngeldantragsteller, der die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit und damit die Erhöhung seines Einkommens unterlässt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. So entschied das VG Berlin (Az. 21 K 170/20).

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Quelle: www.datev.de

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