Keine Abänderung der Vergabeunterlagen zur Restabfallentsorgung in Wiesbaden
Kategorie: Recht | 29. März 2018
Laut OLG Frankfurt am Main verstieß die Ausschreibung der Restabfallentsorgung von Wiesbaden sowohl bei der Bestimmung des Leistungsgegenstandes als auch bei der Festlegung der Bewertungsvorgaben nicht gegen tragende vergaberechtliche Grundsätze (Az. 11 Verg 16/17).
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Quelle: www.datev.de