Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten
Kategorie: Recht | 29. September 2017
Das VG Oldenburg hat den Landkreis Oldenburg verpflichtet, der neuen Betreiberin zweier Hähnchenmastställe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erteilen, zur vorsorglichen Reduzierung von Bioaerosolen eine teure Abluftreinigungsanlage einzubauen (Az. 5 A 3664/15).
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Quelle: www.datev.de