Keine Änderung des Steuerbescheids bei grobem Verschulden des Steuerberaters
Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018
Das FG Düsseldorf wies darauf hin, dass keine Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides besteht, wenn dem Steuerschuldner das grobe Verschulden seines Steuerberaters zuzurechnen ist (Az. 2 K 1274/17).
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Quelle: www.datev.de