Keine Anrechnung von privaten Versorgungsleistungen auf die Versorgungsbezüge der bayerischen Beamten

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2017

Die im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz vorgesehene Anrechnung von Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus einer befreienden Lebensversicherung auf die Versorgungsbezüge der Beamten überschreitet die durch das Alimentationsprinzip vorgegebenen Grenzen. Hat die öffentliche Hand zum Aufbau solcher Leistungen keine Mittel beigetragen, fehlt es an sachlichen Gründen, die eine Anrechnung rechtfertigen würden. So entschied der BayVerfGH (Az. Vf. 15-VII-13).

Weitere Informationen: Keine Anrechnung von privaten Versorgungsleistungen auf die Versorgungsbezüge der bayerischen Beamten

Quelle: www.datev.de

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