Keine Aufhebung einer im EU-Ausland geschlossenen Minderjährigenehe

Kategorie: Recht | 5. September 2019

Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht (hier: Bulgarien) wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden, da das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten u. a. auf Freizügigkeit innerhalb der EU zur Annahme einer schweren Härte führen würde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 5 UF 97/19).

Weitere Informationen: Keine Aufhebung einer im EU-Ausland geschlossenen Minderjährigenehe

Quelle: www.datev.de

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