Keine Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses in Pflanzen und Pflücken von Beeren
Kategorie: Recht | 10. Januar 2018
Das SG Heilbronn entschied, dass das Pflanzen und Pflücken von Beeren für die Beurteilung einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung als eine einheitliche Tätigkeit im Obstanbau zu bewerten ist und nicht in mehrere Beschäftigungsverhältnisse aufgeteilt werden kann (Az. S 1 R 219/17).
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Quelle: www.datev.de