Keine Ausbildung zum Polizisten bei charakterlichen Bedenken
Kategorie: Recht | 2. April 2019
Die Einstellung eines Bewerbers in den Vorbereitungsdienst der Bundespolizei darf wegen Zweifeln an dessen charakterlicher Eignung versagt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 4 L 105/19.MZ).
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Quelle: www.datev.de