Keine Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer
Kategorie: Recht | 7. August 2017
Ein Ausländer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 B 11276/17).
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Quelle: www.datev.de