Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des Rentenalters beendet sein wird
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2021
Studierenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf BAföG-Leistungen zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 8.20).
Quelle: www.datev.de