Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal

Kategorie: Recht | 15. Januar 2019

Der BGH entschied, dass ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung begründen kann und den Fluggästen somit keine Entschädigung zusteht (Az. X ZR 15/18, X ZR 85/18).

Weitere Informationen: Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zum Ansatz und Teilwert von . . . ...

Der BFH entschied zu Ansatz und Berechnung einer Pensionsrückstellung für . . . ... [weiterlesen]

BFH: Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller . . . ...

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv