Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal
Kategorie: Recht | 15. Januar 2019
Der BGH entschied, dass ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung begründen kann und den Fluggästen somit keine Entschädigung zusteht (Az. X ZR 15/18, X ZR 85/18).
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Quelle: www.datev.de