Keine Ausnahmegenehmigung für Anwohner zum Befahren eines Gehwegs
Kategorie: Recht | 10. Januar 2019
Das VG Dresden hat die Klagen zweier Anwohner eines Gehwegs in Dresden-Loschwitz auf Verpflichtung der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Wegs mit Kraftfahrzeugen zu erteilen (Az. 6 K 1025/17, 6 K 1585/18).
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Quelle: www.datev.de