Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2025

Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).

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Quelle: www.datev.de

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