Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2025
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
Quelle: www.datev.de