Keine Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone in der Stadt Aachen

Kategorie: Recht | 25. Oktober 2017

Angesichts fortdauernder Überschreitungen des Grenzwertes für die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2016 durch die Bezirksregierung Köln im Aachener Stadtgebiet eine „grüne Umweltzone“ eingeführt. Das VG Aachen entschied in zwei Verfahren, dass die Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung in beiden Fällen rechtmäßig war (Az. 6 K 736/16 und 6 K 1104/16).

Weitere Informationen: Keine Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone in der Stadt Aachen

Quelle: www.datev.de

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