Keine Außervollzugsetzung der Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester
Kategorie: Recht | 28. Dezember 2017
Der VerfGH Bayern hat es abgelehnt, die Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester durch einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen (Az. Vf. 21-VII-17).
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Quelle: www.datev.de