Keine automatische Verlängerung einer Golfplatznutzungsvereinbarung

Kategorie: Recht | 30. Juni 2020

Das AG Frankfurt entschied, dass ein Kunde die Jahresnutzungsgebühr für ein Golfgelände dann nicht entrichten muss, wenn die Betreiberin keine transparente und widerspruchsfreie Vereinbarung hierzu darlegen und beweisen kann (Az. 32 C 5791/19 (18)).

Weitere Informationen: Keine automatische Verlängerung einer Golfplatznutzungsvereinbarung

Quelle: www.datev.de

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