Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten

Kategorie: Steuern | 21. Dezember 2018

Das FG Hamburg hat sich in einer Entscheidung mit den Möglichkeiten des Finanzamtes befasst, bestandskräftige Bescheide zu berichtigen oder zu ändern, wenn Fehler bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten eingetreten sind (Az. 3 K 69/18).

Weitere Informationen: Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten

Quelle: www.datev.de

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