Keine Berücksichtigung einer lebzeitigen Hofübertragung bei Berechnung des Pflichtteilsanspruchs

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2018

Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau wird der Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt, wozu ein noch lebzeitig auf den Sohn des Erblassers übertragener Hof nicht mehr gehört. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 9a Lw 42/16).

Weitere Informationen: Keine Berücksichtigung einer lebzeitigen Hofübertragung bei Berechnung des Pflichtteilsanspruchs

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Das Halten von Cocktailkursen führt nicht . . . ...

Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen . . . ...

Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung . . . ... [weiterlesen]

Archiv