Keine Berücksichtigung einer lebzeitigen Hofübertragung bei Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Kategorie: Recht | 5. Oktober 2018
Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau wird der Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt, wozu ein noch lebzeitig auf den Sohn des Erblassers übertragener Hof nicht mehr gehört. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 9a Lw 42/16).
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Quelle: www.datev.de