Keine Berufsausbildungsbeihilfe im Elternhaushalt
Kategorie: Steuern und Recht | 24. September 2024
Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 AL 196/22).
Quelle: www.datev.de