Keine Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim
Kategorie: Steuern und Recht | 27. April 2022
Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden vom ArbG Gießen zurückgewiesen (Az. 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22).
Quelle: www.datev.de