Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH
Kategorie: Steuern | 15. Januar 2018
Das FG Düsseldorf entschied, dass die Übernahme der Pensionsverpflichtung weder als Arbeitslohn noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist (Az. 9 K 1804/16 E).
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Quelle: www.datev.de