Keine Bildung einer Pensionsrückstellung trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts

Kategorie: Steuern | 10. Oktober 2019

Ein Vorbehalt, mit dem der Arbeitgeber einseitig die Höhe einer Pensionszusage abändern kann, steht der Bildung einer Pensionsrückstellung entgegen. Dies gilt lt. FG Düsseldorf auch dann, wenn der Vorbehalt arbeitsrechtlich unwirksam ist (Az. 15 K 736/16 F).

Weitere Informationen: Keine Bildung einer Pensionsrückstellung trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts

Quelle: www.datev.de

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