Keine Brötchengutscheine vom Apotheker
Kategorie: Recht | 29. November 2017
Das OLG Frankfurt hat die Abgabe von Brötchengutscheinen in Zusammenhang mit dem Verkauf preisgebundener Arzneimittel untersagt, da in Deutschland für stationäre Apotheken derzeit noch die Arzneimittelpreisbindung gelte (Az. 6 U 164/16).
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Quelle: www.datev.de