Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann
Kategorie: Steuern und Recht | 27. August 2024
Das VG Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 185/24).
Quelle: www.datev.de