Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung

Kategorie: Recht | 11. Januar 2019

Einem früheren Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Bürgeramt der Stadt Bielefeld war kurz vor dem Ende einer sechsmonatigen Probezeit seitens der Stadt ordentlich gekündigt worden. Die Klage gegen die Kündigung – Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, insbesondere wegen der schwarzen Hautfarbe – blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Die Berufung des Klägers ist vom LAG Hamm als unbegründet zurückgewiesen worden, da die Stadt für die Einsatzbeschränkung sachlich nachvollziehbare Gründe (Mängel im Leistungsbereich) vorgebracht habe (Az. 11 Sa 505/18).

Weitere Informationen: Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung

Quelle: www.datev.de

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