Keine doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen
Kategorie: Recht | 4. April 2019
Das LSG Thüringen hat entschieden, dass keine doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten möglich ist, wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen (Az. L 2 R 760/17).
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Quelle: www.datev.de