Keine Dreitagesfiktion bei Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt

Kategorie: Steuern | 18. Juni 2019

Das FG Münster hat entschieden, dass die Zugangsfiktion bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet, nicht gilt (Az. 13 K 3280/18) .

Weitere Informationen: Keine Dreitagesfiktion bei Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt

Quelle: www.datev.de

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