Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

Kategorie: Recht | 25. März 2019

Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei Räumlichkeiten anmietet, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt. Das entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 3/19).

Weitere Informationen: Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

Quelle: www.datev.de

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