Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht
Kategorie: Steuern | 12. Februar 2020
Das FG Düsseldorf muss im zweiten Rechtszug zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks entscheiden (Az. 13 K 3082/17).
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Quelle: www.datev.de