Keine einstweilige Beschäftigungsverfügung eines Piloten gegen seine Freistellung durch Air Berlin
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Das ArbG Düsseldorf hat per einstweiliger Verfügung den gestellten Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten zurückgewiesen, da diese ihr insolvenzspezifisches Freistellungsrecht korrekt ausgeübt habe (Az. 10 Ga 89/17).
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Quelle: www.datev.de