Keine Eintrittspflicht von Betriebsunterbrechungsversicherung bei Betriebsschließung infolge von COVID-19
Kategorie: Steuern und Recht | 21. September 2021
Das OLG Bremen hat in zwei Verfahren, die identische Versicherungsbedingungen zum Gegenstand hatten, die Einstandspflicht der Versicherung für die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Gastronomie abgelehnt (Az. 3 U 009/21).
Quelle: www.datev.de