Keine Entschädigung für männlichen Bewerber auf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Kategorie: Recht | 11. Januar 2018

In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 Sa 262 d/17).

Weitere Informationen: Keine Entschädigung für männlichen Bewerber auf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Quelle: www.datev.de

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