Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
Kategorie: Recht | 7. Oktober 2019
Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 6 A 2170/16, 6 A 2628/16).
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Quelle: www.datev.de