Keine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ohne rechtzeitigen Widerspruch
Kategorie: Recht | 14. Februar 2019
Das VG Koblenz entschied, dass für den Nachweis des fristgerechten Zugangs eines Widerspruchs per Fax die Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit „OK-Vermerk“ erforderlich ist (Az. 5 K 398/18.KO).
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Quelle: www.datev.de