Keine Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2018
Die Stadt Mainz hat es zu Recht abgelehnt, eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zum Verkauf von Fastnachtsartikeln aus einem Bauchladen zu erteilen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 A 11842/17).
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Quelle: www.datev.de