Keine Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2018

Die Stadt Mainz hat es zu Recht abgelehnt, eine straßenrechtliche Sondernutzungs­erlaubnis zum Verkauf von Fastnachtsartikeln aus einem Bauchladen zu erteilen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 A 11842/17).

Weitere Informationen: Keine Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz

Quelle: www.datev.de

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