Keine ermäßigte Besteuerung der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023
Das FG Münster hat entschieden, dass jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht kommt (Az. 1 K 1990/22 E).
Quelle: www.datev.de