Keine Erstattung von Reisekosten für Rechtsanwalt wegen Terminabladung bei verwaistem beA-Postfach
Kategorie: Steuern und Recht | 22. November 2023
Dass LG München I hat die Klage auf Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwalts in Höhe von rund 1.000 Euro für einen vom Gericht am Vortag aufgehobenen Termin abgewiesen (Az. 15 O 7223/23).
Quelle: www.datev.de