Keine existenzsichernden Leistungen im Kirchenasyl bei Verstoß gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Dezember 2023
Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und stattdessen an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, haben keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden (Az. L 8 AY 20/23 B ER).
Quelle: www.datev.de