Keine fristlose Kündigung wegen des bloßen Verdachts der Zugehörigkeit zur "salafistischen Szene"
Kategorie: Recht | 13. März 2018
Das LAG Niedersachsen hat die Kündigung eines Arbeitnehmers für unwirksam erklärt, da der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zur radikal militanten „Jihad-Bewegung“ und der damit begründete präventive Entzug des Reisepasses als Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres ausreichend sind (Az. 15 Sa 319/17).
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Quelle: www.datev.de