Keine Genehmigungsfiktion bei Fettabsaugung

Kategorie: Recht | 10. September 2018

Wenn die Krankenkasse einen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet, gilt er als genehmigt. Diese neue gesetzliche Regelung darf aber nicht zu Rechtsmissbrauch führen, hat nun das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (Az. L 16 KR 362/18 B ER).

Weitere Informationen: Keine Genehmigungsfiktion bei Fettabsaugung

Quelle: www.datev.de

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