Keine Gesichtsverschleierung beim Autofahren
Kategorie: Steuern und Recht | 13. März 2025
Das VG Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen (Az. 9 K 4557/24.TR).
Quelle: www.datev.de