Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

Kategorie: Steuern und Recht | 10. August 2021

Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies entschied das FG Köln (Az. 9 K 2291/17).

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Quelle: www.datev.de

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