Keine Grundsicherung im Ausland
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Februar 2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht (Az. L 13 AS 395/21).
Quelle: www.datev.de