Keine Haftung der Kfz-Verkaufsplattform für betrügerisches "Post-DDR-Schnäppchen"
Kategorie: Recht | 1. Juni 2018
Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den nicht vorwerfbar gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hatte. So entschied das AG München (Az. 132 C 5588/17).
Weitere Informationen: Keine Haftung der Kfz-Verkaufsplattform für betrügerisches "Post-DDR-Schnäppchen"
Quelle: www.datev.de