Keine Haftung des Verkäufers bei Sturz über eine Euro-Palette im Supermarkt
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2025
Das LG München II hat die Klage einer Supermarkt-Kundin, die über eine Euro-Palette gestürzt war, auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten abgewiesen (Az. 1 O 576/24).
Quelle: www.datev.de