Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung
Kategorie: Steuern | 15. April 2020
Ein GbR-Gesellschafter kann für eine Verpflichtung der GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid nicht in Haftung genommen werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 9 K 315/17 K).
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Quelle: www.datev.de