Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung

Kategorie: Steuern | 15. April 2020

Ein GbR-Gesellschafter kann für eine Verpflichtung der GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid nicht in Haftung genommen werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 9 K 315/17 K).

Weitere Informationen: Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung

Quelle: www.datev.de

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